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Der vom Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg und ver.di ausgehandelte Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg wurde nun durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung abgesichert. Saloninhaber und
Saloninhaberinnen, seien Sie Mitglied einer Innung oder nicht, müssen sich nun an das Entgeltregelwerk rechtlich bindend halten.

„Der Fachverband hat sich mit Verve und großem zeitlichem sowie personellem Engagement für das Erlangen der Allgemeinverbindlichkeit eingesetzt. Nicht zuletzt hat auch der große Zuspruch von Nichtinnungsmitgliedern, die sich dem Entgelt-
Tarifvertrag bereits vor der Allgemeinverbindlichkeitserklärung freiwillig verpflichteten, reüssiert,“ meint der aus Biberach stammende Friseurmeister Dirk Reisacher, Mitglied des Wirtschafts- und Sozialausschusses des Fachverbandes.

Der seit dem 01.05.2018 gültig abgeschlossene Entgelttarifvertrag ist somit rückwirkend verpflichtend (ab dem 01.08.2018) anzuwenden, sobald die Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch das BMAS vorgenommen wurde. Friseurunternehmen, welche sich erst jetzt um die Anpassung der Entgelte ihrer Mitarbeiter kümmern, müssen Nachzahlungen veranlassen. Anzumerken ist des Weiteren, dass ab August 2019 eine weitere Anpassung der Entgelte verpflichtend greift. Druckexemplare des Entgelttarifvertrages sind gegen eine Schutzgebühr beim Fachverband erhältlich.

Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg ruft dazu auf, sich im Friseurhandwerk zu engagieren. Eine Mitgliedschaft in den Friseur-Innungen von Baden-Württemberg ist wichtiger denn je. „Nur eine starke  ArbeitgeberInnengemeinschaft kann mit Erfolg gerechte Entgelte verhandeln und damit Qualitätsstandards des Friseurberufes nachhaltig sichern“, so Landesgeschäftsführer Matthias Moser.

Medieninformation als Download (PDF)

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