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Lockdown ohne praktikable Hilfen ruinieren Selbstständigkeit

Friseurbetriebe fühlen sich im Stich gelassen. Die oft inhabergeführten Salons sitzen immer mehr zwischen allen Stühlen. Die Liquidität sinkt, Reserven werden aufgebraucht und Angestellte müssen um ihren Job bangen. Denn viele Beautybetriebe stehen kurz vor dem Aus. Das Kurzarbeitergeld reicht den Mitarbeitenden oft nicht mehr zum Leben. Wenn dann Kündigungen folgen, gerät die Branche in eine strukturelle Schieflage. Friseursalons leben von ihren Mitarbeitenden und ihrem Rundumservice an der Kundschaft, sie sind folglich personalintensive Handwerksbetriebe. „Ich denke, dass es manchen Entscheidern auf Bundesebene an Knowhow bzgl. unserer Branche fehlt. Sonst hätten sie die Belange von kleinstrukturierten und handwerklichen Dienstleistern besser berücksichtigt. Appelle, Hinweise und Forderungen gab es von Seiten des Innungswesens genügend.“, meint Landesvorsitzender Herbert Gassert aus Mosbach enttäuscht.

Stolpersteine und Hürden in den Hilfsmaßnahmen, kosten diejenigen denen man helfen möchte, Zeit und Geld. Denn vieles ist ohne einen Steuerberater nicht zu managen. Es besteht auch sachlich Nachbesserungsbedarf: Der Unternehmerlohn muss z.B. bei den Hilfsmaßnahmen Berücksichtigung finden, nicht zuletzt schon deswegen, weil von diesem die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung bezahlt werden. Des Weiteren müssen unternehmerische Fixkosten während des Lockdowns in den Hilfsmaßnahmen abgebildet werden. „Was nützt uns eine Überbrückungshilfe, die nicht den ganzen Fluss überquert, sondern den letzten Stützpfeiler auslässt“, fasst Gassert das Problem zusammen. Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III
sind angekündigt. Der Fachverband baut darauf, dass alle Entscheider ihrer Verantwortung für das Friseurhandwerk gerecht werden.

Die Friseurbetriebe müssen spätestens am 15.02.2021 wieder ihrer Arbeit nachgehen. Diese allein sichert ihnen und den ca. 15.600 sozialversichungspflichtig Mitarbeitenden in Baden-Württemberg ihr Auskommen.

Wichtig für unsere Kundschaft: der berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzstandard in Pandemiezeiten ist umfassend und schützt Angestelle wie Kundschaft.

Rettet die Beautybranche jetzt. Unterstützen Sie Ihre Innungsfriseure auf Social Media mit dem Hashtag #rettetdiebeautybranche


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